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  Hinweise zum Hengstverteilungsplan

In unserem online-Hengstverteilungsplan finden Sie alle Hengste die aktuell zuchtaktiv in unserem Verband eingetragen sind.

Sie haben jederzeit die aktuellen Daten zur Verfügung, alle Eingaben/Änderungen sind sofort nach der Bearbeitung im Verband für Sie zu sehen.

Bei den Hengsten sind alle wichtigen Daten wie z.B. Hengstbuch, Zuchtbuch, Rasse und Hengstleistungsprüfungen ersichtlich. Durch einen Mausklick im Pedigree können Sie weitere Generationen ansehen.

Alle wichtigen Kontaktdaten der Stationen werden angezeigt und können zum Teil direkt angewählt werden. (Internetseiten und E-Mailadressen). Hengsthalter können der ZfdP-Geschäftsstelle geeignete Bilder schicken bzw. mailen, die für einen einmaligen Kostenbeitrag von 25,00 Euro im "online-Hengstverzeichnis" veröffentlicht werden.

Zahlreiche Selektionskriterien stehen Ihnen zur Verfügung:

Name: Suchen Sie nach dem Namen oder dem Namensanfang eines Hengstes.
Farbe: Sie suchen alle Hengste einer Farbe? Wählen Sie die entsprechende Farbe aus. Es können auch alle Schecken oder Tigerschecken zusammengefasst angezeigt werden.
Zuchtbuch: Selektieren Sie alle Hengste eines Zuchtbuchs.
Hengstbuch: Sie möchten nur Hengste aus einem Hengstbuch aufgelistet bekommen, dann selektieren Sie hier das gewünschte Hengstbuch.
Rasse: Hier können Sie alle Hengste einer Rasse aufrufen.
Bundesland: Sie suchen einen Hengst in Ihrem Bundesland? Dann wählen Sie hier das entsprechende Bundesland / Land aus.

Weitere Informationen zum Hengstverteilungsplan

Grundsätzlich sind Hengste nur für ihre Rasse bzw. Zuchtbuch eingetragen. Hengste, die jedoch entsprechend der ZBO die Voraussetzungen für mehrere Zuchtbücher erfüllen, gelten auch für diese Zuchtbücher als anerkannt, auch wenn dies nicht einzeln vermerkt ist. Zum Beispiel kann ein gekörter und im 70-Tage-Test leistungsgeprüfter Vollblutaraberhengst u.a. in den Zuchtbüchern Deutsches Pferd, Kleines Deutsches Reitpferd, Deutsches Reitpony eingetragen bzw. eintragungsfähig sein. Es gibt jedoch auch Rassen, die im ZfdP kein eigenes Zuchtbuch haben (zum Beispiel Araber und Vollblüter). Die Hengste dieser Rassen werden dem Zuchtbuch zugeordnet, wo sie als Veredler zum (Haupt)Einsatz kommen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Zuchtleitung jederzeit zur Verfügung.

Hengste, die beim ZfdP nicht eingetragen sind, aber die Bedingungen der Zuchtbuchordnung (ZBO) erfüllen, gelten als eintragungsfähig. Die Nachkommen dieser nicht veröffentlichten Hengste werden entsprechend der beim ZfdP eingetragenen Hengste behandelt, vorausgesetzt die Hengste sind bei einer anderen Züchtervereinigung eingetragen. Die Kosten für die Zuchtbescheinigung erhöhen sich (siehe Gebührenordnung).

Bitte beachten sie die Unterschiede zwischen Hengstbuch I (HB I), Hengstbuch II (HB II) und Einzeldeckgenehmigung (ED). Das Hengstbuch I ist das jeweils ranghöchste Hengstbuch, in der Regel sind die Hengste gekört und entsprechend des Zuchtprogramms leistungsgeprüft. Das Hengstbuch II ist die Registrierung in der Hauptabteilung ohne Leistungsanspruch; mangelnde Qualität führt nicht zum Ausschluss. Zur Überprüfung von speziellen Kombinationseignungen können durch den Zuchtleiter im Einzelfall besondere "Einzeldeckgenehmigungen" (ED) erteilt werden. Erfüllen die Hengste die Voraussetzung hinsichtlich der Abstammung für die Eintragung in das Hengstbuch I, erhalten die Nachkommen eine Zuchtbescheinigung (ggf. einen Abstammungsnachweis), wobei der Vater einem im Hengstbuch I eingetragenen Hengst gleichgestellt wird. Nicht fristgemäß genehmigte Einzeldeckgenehmigungen werden mit Gebühren entsprechend der Gebührenordnung des ZfdP geahndet. Die Nachkommen aus nicht genehmigten Einzeldeckgenehmigungen werden bei einer Eintragung in das Zuchtbuch entsprechend den satzungsmäßigen Bestimmungen des ZfdP behandelt.